Nicht erst seit der Aktualisierung des Nachweisgesetzes tun Arbeitgeber bzw. Praxisinhaber gut daran, ihre verwendeten Vorlagen für Arbeitsverträge von Zeit zu Zeit anpassen und bestehende Arbeitsverträge überprüfen zu lassen. Die Auslegung von arbeitsvertraglichen Regelungen wird von der Rechtsprechung regelmäßig weiter entwickelt und interpretiert. Die Anpassung der Vertragsmuster kann an der Stelle statt als Pflicht auch als Chance verstanden werden.
Arbeitsverträge als Angebot zur wertschätzenden Zusammenarbeit
Der Arbeitsvertrag ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels eine Visitenkarte des Unternehmens. Dem Wunschmitarbeiter wird damit ein Angebot zur beruflichen Tätigkeit unterbreitet. Es ist ein Angebot, sich an das Unternehmen zu binden, daran teilzuhaben und dieses auch in der jeweiligen Funktion nach außen hin zu repräsentieren. Der Mitarbeiter kann das Angebot annehmen oder ablehnen – und wird diese Entscheidung angesichts der Lage auf dem Arbeitsmarkt auch zunehmend genauer abwägen.
Der Arbeitsvertrag sollte also in erster Linie genau das sein: ein Angebot mit Chancen und Möglichkeiten und kein Pflichtenkatalog.
Den richtigen Ton bei den Arbeitsverträgen treffen
Arbeitsverträge sind Gestaltungsmittel und bereits Ausdruck der eigenen Unternehmenskultur. Sie sollten zum Unternehmen passen. Arbeitgeber können hier zeigen, wer sie sind, wie sie sich das gelebte Arbeitsverhältnis vorstellen, welche Regeln gelten sollen, aber auch welche Möglichkeiten geboten werden. Natürlich gibt es gesetzliche Vorgaben, die zu beachten sind. Auch die sich stetig wandelnde Rechtsprechung hat im Arbeitsrecht große Bedeutung.
Im rechtlich vorgegebenen Rahmen besteht gleichwohl ein großer Gestaltungsspielraum. Wer in seiner Praxis alle Mitarbeiter beim Vornamen und mit „du“ anspricht, kann diese Ansprache genauso gut auch im Vertrag wählen. Die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes kann man sich an so mancher Stelle sparen und damit den Vertrag übersichtlich und schlank halten, während ein klarstellender Hinweis auf gesetzliche Vorgaben an anderer Stelle zuvorkommend und hilfreich sein kann. Die Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen dem Interessenten nicht gleich zu Beginn des Arbeitsvertrages entgegenspringen, sondern können an späterer Stelle erwähnt werden.
Vertragsmuster aktuell halten
Gesetze und Rechtsprechung befinden sich im steten Wandel, so hat sich beispielsweise die Änderung des Nachweisgesetzes zum 01.08.2022 erheblich auf die arbeitsvertragliche Gestaltungspraxis ausgewirkt. Auch die aktuelle Rechtsprechung sollte regelmäßig bei Abschluss neuer Verträge mit berücksichtigt werden.
Gleichzeitig ist es sinnvoll, Arbeitsverträge auf unwirksame Klauseln regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls einvernehmlich zu ändern, bevor es zum Streit kommt. Gerade die wichtigen Ausschlussklauseln oder auch die gelebte Praxis beim Thema Entgeltfortzahlung sind häufig nicht mehr rechtskonform. Eine frühzeitige Korrektur beugt dabei oft langwierigen Auseinandersetzungen vor.
Individuelle Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung durch eine KI, wie ChatGPT oder ein Rückgriff auf Musterverträge aus dem Internet ist nur auf einen ersten Blick modern und kostengünstig. Muster strahlen weder persönliche Wertschätzung noch Individualität aus. Zudem kann man als juristischer Laie nicht einschätzen, ob eine enthaltene Regelung noch der aktuellen Rechtslage entspricht, was später zu kostenintensiven Nachteilen führen kann.
Tipps zum Thema Arbeitsverträge
Der fachgerecht und für das eigene Unternehmen individualisierte Arbeitsvertrag steht nicht nur im Kampf um qualifizierte Mitarbeiter gut da, sondern bringt auch die größtmögliche Rechtssicherheit für beide Seiten mit sich. Klare Regelungen von Anfang an bergen Streitigkeit vor und unterstreichen die Seriosität des Unternehmens.