31. Januar 2011

Die CoBox, erfunden von Ulrich Baudisch, ist eine 4 qm große Kabine, in der Kunden per Videokonferenzschaltung mit eine Apotheke kommunizieren können. Die erste CoBox wurde im März 2010 in einem MVZ in Marburg eröffnet. Die Kabine enthält einen 55 Zoll LCD- Bildschirm, so dass der Kunde seinen Apotheker in Lebensgröße und HD Qualität vor sich sieht. Gleiches gilt für den Apotheker. Damit soll das Gespräch, so gut es geht, dem in einer „normalen“ Apotheke angenähert werden.

Neben der Beratung können auch Rezepte eingescannt und der Apotheke übersandt werden. Der Patient bekommt dann das Medikament mit einem Boten geliefert. Betreiber der CoBox ist immer eine öffentliche Apotheke im Umkreis. Bezahlt wird mit der EC-Karte.

Das Projekt entsprang eigentlich der Idee die Arzneimittelversorgung in unterversorgten Regionen sicher zu stellen und somit eine flächendeckende Versorgung zu schaffen. Nun wurde am 28. Januar 2011 die erste Apotheken- CoBox in Berlin vorgestellt.

Viele sehen in der CoBox einen Schritt in die richtige Richtung im Hinblick auf die Entwicklung im Apothekenwesen. Schon lange fordern Apotheker eine Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Denn auch die Apotheker müssen sich dem Wandel der Zeit anpassen und ihr Geschäft rentabel führen können. Insbesondere da sich die beispielsweise die im Arztrecht statt gefundene Liberalisierung noch nicht in ihrem Bereich durchgesetzt hat. Da könnte die CoBox also ein erster Schritt sein, um Apothekern und Kunden entgegenzukommen.

So könnte zum Beispiel die CoBox von einem Apotheker anstelle einer Filialapotheke geführt werden. Diese wäre ohnehin im Vergleich viel teurer. Darüber hinaus kann die Videoapotheke an rentablen Standorten aufgestellt werden, wo eine Apotheke nicht mehr möglich wäre. Die Vorteile eines Kunden könnten zudem insbesondere in der Privatsphäre liegen, die er in der CoBox im Gegensatz zu dem Apothekenraum, in welchem möglicherweise schon die nächsten Kunden hinter ihm stehen, hätte. Allerdings gibt es auch Situationen, die einen Besuch in einer „richtigen“ Apotheke einfach unentbehrlich machen.

Zwar ist die Beratung in der Box individuell und diskret, dennoch kann beispielsweise die Handhabung eines Insulin-Pens oder ähnliches nicht virtuell geübt werden. Die CoBox kann eine Apotheke daher nicht ersetzen, allerdings einen zusätzlichen Service bieten, den wohl insbesondere jüngere Menschen nutzen würden.

Rechtlich betrachtet, gab es bislang keine Probleme mit der Videoapotheke. Sie wird als „Betriebsraum“ einer Versandapotheke angesehen, so dass der Apotheker sich eine Versandhandelserlaubnis beschaffen muss und auch ansonsten alle für den Versandhandel bestehenden Regelungen einhalten muss.

Ob sich die Videoapotheke künftig durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

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