23. Januar 2019

Über Amazon dürfen Apotheker mit entsprechender Genehmigung rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente anbieten. Dies entschied das Landgericht Magdeburg (Urt. v. 18.01.2019, Az.: 36 O 48/18).

Ein Apotheker wurde von einem Mitbewerber aufgrund folgender Vertriebsweise verklagt: Der Apotheker bot seine rezeptfreie apothekenpflichtigen Medikamente auf amazon.de unter dem Namen seiner Apotheke an. Nach der Bestellung versendete und verkaufte die Apotheke die Medikamente. Amazon war nur als „Türöffner“ oder Angebotsplattform tätig.

Vertrieb über Handelsplattform zulässig

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Landgericht Magdeburg beruft sich auf das Urteil der BVerwG aus dem Jahr 2012, wonach der Internethandel mit rezeptfreie apothekenpflichtigen Medikamenten grundsätzlich zulässig sei. Wenn nun grundsätzlich „Internetapotheken“ bzw. Versandapotheken erlaubt seien, dann dürfe ein Apotheker als Vertriebsweg auch den über eine Handelsplattform wie Amazon wählen, zumal er die behördliche Erlaubnis zum Versand von Medikamenten besitzt.  Überdies erfolgt der gesamte sonstige Vertrieb, insbesondere die pharmazeutische Tätigkeit, nicht über Amazon.

Kundenbewertungen begründen keine unzulässige Medikamentenwerbung

Ein weiterer Angriff auf dieses Modell erfolgte durch den Vortrag einer unerlaubten Medikamentenwerbung. Diese soll in den veröffentlichten Amazon-Kundenbewertungen liegen. Auch hier verneinte das LG Magdeburg eine Unzulässigkeit, da die Bewertungen eindeutig den Verbrauchern und nicht dem Apotheker zuzuordnen seien. Jeder Nutzer der Seite kann sofort erkennen, dass sich nicht um Werbung und Bewertungen der Apotheke selbst, sondern um Meinungen der Verbraucher handelt.

Fazit

Das LG Magdeburg hat die Flexibilität der Apotheker gestärkt, ihre rezeptfreie und apothekenpflichtige Produkte online anzubieten und dabei auch die Bekanntheit und Marktmacht von Amazon auszunutzen. Da die Fragen  auch zur Werbung – stark bewertungsabhängig sind, bleibt abzuwarten, wie – im Falle von Berufung oder Revision – die übergeordneten Gerichte entscheiden.

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