20. September 2016

Die „Frankfurter Neue Presse“ hat heute ein sehr interessantes Interview mit Herrn Alexander Badle veröffentlicht. Herr Badle ist Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und leitet dort die bundesweit erste Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen. Diese Zentralstelle besteht in Frankfurt bereits seit 2009. Das gesamte Interview finden Sie HIER.

4 wichtige Aussagen aus diesem Interview wollen wir hier zitieren:

„Vor allem die Krankenhäuser haben die Entwicklung meines Erachtens verschlafen. Es fehlt an dem Bewusstsein, dass gerade im Bereich der Honorarärzte erhebliche Strafbarkeitsrisiken lauern.“

„Die Verantwortlichen sind sogar oft überzeugt davon, dass bei ihnen alles gesetzeskonform läuft. Warum? Weil sie ihre Verträge von Juristen haben prüfen lassen. Hierbei sind aber berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Verstöße oft nicht ernstgenommen worden. Das rächt sich jetzt“

„Das Gesetz ist seit Juni in Kraft. Was jetzt ans Licht kommt, ist deshalb strafrechtlich erst seit drei Monaten relevant. Aktuell drohen also vergleichsweise moderate Strafen. Das Potenzial erhöht sich aber mit jedem Monat. Spätestens in zwei, drei Jahren kann es problematisch werden, und zwar nicht nur für die individuell Verantwortlichen, sondern auch für das Unternehmen.“

„Aber dem Hausarzt, der von seinem Pharmavertreter mal in die Oper eingeladen wird, steigen Sie nicht direkt aufs Dach, oder?

BADLE: Doch. Das ist genau die Form der Einflussnahme, die unzulässig ist.“

Insgesamt ist das Interview sehr lesenswert und macht deutlich, dass die Handelnden im Gesundheitswesen JETZT aufgefordert sind, sich mit dem Thema Korruption zu beschäftigen. Wer das Thema heute auf die leichte Schulter nimmt, kann morgen ein böses Erwachen erleben.

Unserer Erfahrung nach beschäftigen sich zahlreiche Leistungserbinger und Industrieunternehmen bereits seit einigen Monaten mit dem Thema, um sicherzustellen, dass sie sich gesetzeskonform verhalten.

Andere jedoch meinen, erst einmal abwarten zu können, wie sich die Dinge entwickeln oder haben von der neuen Gesetzeslage noch kaum etwas mitbekommen. Das zitierte Interview zeigt jedoch, welche Folgen das haben kann.

Wenn Sie Fragen zum Antikorruptionsgesetz haben, sprechen Sie uns gerne an.

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