7. Juni 2016

Das Anti-Korruptionsgesetz wurde in der vergangenen Woche, am 03.06., im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit seit dem 04.06. in Kraft. Bundespräsident Joachim Gauck hatte das Gesetz zuvor am 30. Mai unterzeichnet.

Der 04.06. war sozusagen die „Stunde Null“. Da es im Strafrecht ein Rückwirkungsverbot gibt, werden Korruptionsfälle aus der Zeit vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nach dem neuen Gesetz nicht verfolgt. Umso mehr gilt es aber nun, sich vor Verstößen gegen das Gesetz zu schützen. Denn die Strafandrohungen sind beträchtlich. Mehr zum Thema finden Sie HIER.

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