Das Anti-Korruptionsgesetz wurde in der vergangenen Woche, am 03.06., im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit seit dem 04.06. in Kraft. Bundespräsident Joachim Gauck hatte das Gesetz zuvor am 30. Mai unterzeichnet.

Der 04.06. war sozusagen die „Stunde Null“. Da es im Strafrecht ein Rückwirkungsverbot gibt, werden Korruptionsfälle aus der Zeit vor der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt nach dem neuen Gesetz nicht verfolgt. Umso mehr gilt es aber nun, sich vor Verstößen gegen das Gesetz zu schützen. Denn die Strafandrohungen sind beträchtlich. Mehr zum Thema finden Sie HIER.

Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Anregungen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.