Das OLG Köln entschied am 14.11.2019, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen des Online-Bewertungsportals Jameda unzulässig sind (Urteile des OLG Köln vom 14.11.2019, Az.: 15 U 89/19 und 126/19). Auf diesem wurden Profile zweier Ärzte angelegt, was ohne deren Einverständnis geschah und wogegen die Ärzte Klage erhoben.