Vielen Zahnarzt- und Arztpraxen steht ein Generationswechsel bevor. Praxisinhaber, die vor dem Ruhestand stehen, möchten ihr Lebenswerk gewinnbringend veräußern. Jeder Unternehmenskauf birgt aber für den Erwerber auch Haftungsrisiken in sich, die das Vorhaben schnell unwirtschaftlich werden lassen können. Gerade den medizinrechtlichen Besonderheiten beim Praxiskauf fällt hierbei besondere Bedeutung zu.