Nun wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2021 erneut ansteigen. Das gilt auch für Minijobber, die zum Beispiel als Reinigungskraft, Buchhaltungskraft oder Aushilfe in der Arzt- bzw. Zahnarztpraxis tätig sind. Praxisinhaber sollten daher prüfen, ob aufgrund der Änderung die Beschäftigungszeiten anpasst werden müssen.