Mit Urteil vom 27.02.2020 – VII ZR 151/18 hat der BGH die bisher offene Frage entschieden, ob Empfänger von fehlerhaften Medizinproduktes neben dem Hersteller auch die in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebundene Benannte Stelle auf Schadensersatz in Anspruch nehmen können. Dies hat der BGH nun bejaht.Benannter Stellen für fehlerhafte Medizinprodukte