31. März 2020

Die aktuellen Entwicklungen rufen bei allen Betroffenen Unsicherheiten hervor, die wir in Bezug auf das Kurzarbeitergeld mit den Informationen unseres Kooperationspartners, der Steuerberaterkanzlei sbu | BLUM UND STEUER , aufgreifen möchten. In vielen Unternehmen ist aufgrund der Einschränkungen der Kontakte kein Auftragseingang mehr zu verzeichnen oder es ist zumindest die Auslastung zurückgegangen. Dies hat erhebliche Auswirkungen.

Eine Folge ist, dass in einer Vielzahl von Betrieben Kurzarbeit eingeführt werden muss. Dabei ist festzuhalten, dass nicht zwischen der Alternative, ob die Mitarbeiter weiter „normal“ bezahlt werden können oder in Kurzarbeit geschickt werden müssen, gewählt wird, sondern viel mehr entschieden wird, ob Kurzarbeit noch eine Alternative zur notwendigen Kündigung ist, die – wenn es die Möglichkeit der Kurzarbeit nicht gäbe, unausweichlich wäre, um die Überlebenschancen des Unternehmens zu erhöhen. Deswegen wird auch davon gesprochen, dass Kurzarbeit das mildere Mittel im Vergleich zur betriebsbedingten Kündigung ist.

Bitte schauen Sie dazu in die angehängte PDF-Datei zu Auswirkungen des Kurzarbeitergeldes anhand von Beispielen .

Zusätzlich erhalten Sie noch einmal die aktualisierten Adressen zu den Soforthilfezuschüssen und dazugehörige Informationen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html

Für Fragen steht Ihnen das Kanzleiteam der sbu | BLUM UND STEUER gerne zur Verfügung.

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