Nachdem der Deutsche Bundestag am 25.03.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hatte wurden am 27.03.2020 mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sowie dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ erste Regelungen zur Bewältigung der kommenden Herausforderungen getroffen