Ärzte, die bewusst falsche Gesundheitszeugnisse, sogenannte Gefälligkeitsatteste ausstellen, machen sich strafbar. Zudem müssen Ärzte auch mit erheblichen berufsrechtlichen sowie vertragsarztrechtlichen Konsequenzen rechnen, die im schlimmsten Fall zum Entzug der Approbation und/oder der Zulassung führen können.