KVZN Praxis Zahnärztehaus

Auslöser dafür war ein Rundschreiben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KZVN) vom 27.03.2020. Diese wies auf die Regelung in § 3 Nr. 3 der niedersächsischen Corona-Verordnung hin, nach der nur zulässig sei

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