Die Beendigung oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird von Arbeitnehmern vielfach unmittelbar mit der Zahlung einer Abfindung seitens des Arbeitgebers verknüpft. Doch nicht immer hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung und der Arbeitgeber im Umkehrschluss die Pflicht, eine solche zu zahlen.