Viele Arbeitgeber wissen allerdings nicht, dass es sich bei den von ihnen vereinbarten Umsatzbeteiligungen in aller Regel um sog. Arbeitsentgelt handelt, welches von Gesetzes auch in Urlaubszeiten und bei Krankheit zu berücksichtigen sind. Umsatzbeteiligungen können dem Arbeitgeber daher teuer zu stehen kommen und sollten daher in jedem Fall wohlüberlegt und durchkalkuliert sein!