Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun nach langer Wartezeit den Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, mit dem die schon lange bestehenden europarechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung nun auch im nationalen Recht umgesetzt werden sollen. Viel Neues steht nicht darin. Arbeitgebende sind weiter verpflichtet die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeitenden zu erfassen.