viel Urlaubstage Übertragungszeitraum gewährt

Wird der Urlaub nicht im Kalenderjahr oder im Übertragungszeitraum gewährt und genommen, verfällt er. Nach Rechtsprechung des BAG ist dafür allerdings ein ausdrücklicher Hinweis des Arbeitgebers erforderlich.

Wir freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Anregungen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.