Wird der Urlaub nicht im Kalenderjahr oder im Übertragungszeitraum gewährt und genommen, verfällt er. Nach Rechtsprechung des BAG ist dafür allerdings ein ausdrücklicher Hinweis des Arbeitgebers erforderlich.
Nehmen Sie an einer unserer Veranstaltungen und Workshops zu aktuellen Themen im Gesundheitswesen und Medizinrecht teil.
Sollten Sie regelmäßig Informationen zum Thema Medizinrecht wünschen, können Sie unseren kostenlosen und völlig unverbindlichen Newsletter hier bestellen.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind mit zahlreichen Publikationen in der Fachpresse und in Fachbüchern vertreten.