16. Dezember 2016

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte mit einem entsprechenden Heilmittel-Katalog auf den Weg gebracht. Dies geht aus der aktuellen Pressemitteilung des G-BA vom 15.12.2016 hervor (https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/659/).

Zahnärzte haben die Möglichkeit, bestimmte Heilmittel für ihre Patienten zu verordnen, die im Zusammenhang mit ihrer zahnmedizinischen Behandlung stehen. Hierzu gehören Maßnahmen der Physiotherapie, der Physikalischen Therapie oder der Sprech- und Sprachtherapie.  Dies kann in den Fällen notwendig werden, wenn es im Mund-, Kiefer- oder Gesichtsbereich zu Heilungs- und Funktionsstörungen kommt. Beispielsweise kann Sprachtherapie bei Lautbildungsstörungen nach operativen zahnmedizinischen Eingriffen  verordnet werden. Aber nicht nur der Mund- und Kieferbereich selbst kann durch verordnete Heilmittel behandelt werden. Eine Mitbehandlung von anatomisch direkt angrenzenden oder funktionell unmittelbar mit der Kau- und Kiefermuskulatur im Zusammenhang stehenden Strukturen ist daher im erforderlichen Falle ebenfalls möglich.

Heilmittel-Richtlinie

Eine Heilmittel-Richtlinie, die die grundlegenden Voraussetzungen der Verordnung sowie einen entsprechenden Heilmittelkatalog mit der Angabe der Indikationen, der verordnungsfähigen Heilmittel, Beschreibung des Therapieziels sowie die Verordnungsmengen festlegt, existierte bisher nur für den vertragsärztlichen Bereich (https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1231/HeilM-RL_2015-12-17_iK-2016-08-04.pdf). Für Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, galt diese Richtlinie gemäß § 1 Abs. 3 S. 2 Heilmittel-Richtlinie ausdrücklich nicht. Es bestand daher eine gewisse Unsicherheit und Unklarheit, welche Heilmittel im Einzelfall von Zahnärzten verordnet werden dürfen. Die neue Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte soll nun für Klarheit sorgen. Nach Aussage des unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, seien durch die neue Richtlinie die zahnmedizinischen Besonderheiten der Heilmittelversorgung eindeutig abgebildet worden, eine gezieltere Behandlung der Patienten werde hierdurch ermöglicht.

Bis die Heilmittel-Richtlinie tatsächlich in Kraft tritt, wird es noch einige Monate dauern. Vor dem 01. Juli 2017 ist damit nach Angabe des G-BA nicht zu rechnen. Die bisher beschlossene Erstfassung der Richtlinie wird zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Bei Nichtbeanstandung wird sie dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Fazit

Mit Beschluss der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte wird den Vertragszahnärzten nun eine Hilfestellung für die Verordnung von Heilmitteln an die Hand gegeben. Sofern sie zum Ende des nächsten Jahres in Kraft tritt, ist sie als untergesetzliche Norm auch für alle Vertragszahnärzte verbindlich.

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