6. September 2012
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Mit Pressemeldung vom heutigen Tag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt gegeben, dass mit dem heutigen Tag  in der Bedarfsplanung für Ärztinnen und Ärzte eine Zulassungssperre für bislang nicht beplante Arztgruppen gilt. Ein solches Entscheidungsmoratorium hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am heutigen Tag beschlossen.

In der Pressemitteilung heisst es: 

„Ab 1. Januar 2013 werden auch folgende Arztgruppen in die Bedarfsplanung einbezogen und insoweit „beplant“: Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte und Pathologen sowie Transfusionsmediziner.

Die Übergangsregelung gilt unmittelbar und bleibt bis zum 1. Januar 2013 in Kraft. Sie verhindert, dass kurzfristig alle zulassungswilligen Ärztinnen und Ärzte der oben genannten Fachgruppen durch die Landesausschüsse zugelassen werden müssen, ohne dass auf eine dadurch möglicherweise künftig entstehende regionale Überversorgung Rücksicht genommen wird.“

Mit dieser Regelung will der G-BA verhindern, dass mit Bekanntwerden seiner Absicht zur Beplanung bisher unbeplanter Arztgruppen ein nicht sachgerechter Anstieg von Zulassungsanträgen zu verzeichnen sein könnte.

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz hatte dem G-BA eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung für Ärzte bis zum 1. Januar 2013 aufgetragen. Die neue Richtlinie wird in weiten Teilen fristgerecht zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Neufassung betrifft im Wesentlichen die Bestimmung neuer Planungsbereiche, die Definition von Arztgruppen sowie die Festlegung der korrespondierenden Verhältniszahlen. Um Rechtsklarheit herzustellen, wurde die Entscheidung über die Regelungen zu den betroffenen Arztgruppen zum 31. Dezember 2012 in Aussicht gestellt.

Der heute getroffene Beschluss gilt auch für Anträge auf die Genehmigung von Anstellungen der genannten Arztgruppen in Medizinischen Versorgungszentren oder bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. Er wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 6. September 2012 in Kraft. Der Beschlusstext sowie die tragenden Gründe können Sie HIER nachlesen.

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Eine Antwort

  1. Eine Zulassungssperre im psychiatrischen Bereich zu erlassen ist eine schwere politische Fehlentscheidung. Das Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie müsste aus Versorgungs-Gesichtspunkten dringend aus der neuen Regelung herausgenommen werden. Um effiziente multimodale Kindertherapien in der Breite anwenden zu können werden mehr Jugendpsychiater gebraucht, nicht weniger. Wenn die ambulante psychosoziale Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche eingeschränkt wird führt dies zu einer Verstärkung der in Anspruchnahme von invasiveren und teureren stationären Unterbringungen. Vor allem für die betroffenen Patienten ist das eine Katastrophe.

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