20. November 2014

Ärzte und Zahnärzte kennen das von den privaten Krankenversicherungen: Regulierungsstreitigkeiten mit den Versicherern gehören mittlerweile zur Tagesordnung.

Da dies aber nicht nur im Bereich der privaten Krankenversicherung der Fall ist, sondern auch bei anderen Versicherungen, ist das grundsätzliche Regulierungsverhalten der Versicherer nunmehr auch Gegenstand einer Forsa-Umfrage unter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gewesen.

Diese Umfrage belegt deutliche Unterschiede im Regulierungsverhalten bei Schadensersatzansprüchen und versicherungsvertraglichen Ansprüchen.

Schadensregulierung und das Regulierungsverhalten der Versicherer

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein hat diese Umfrage initiiert. In einer Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft hierzu heißt es:

„Die aktuelle Umfrage, die als Konsequenz eines im Jahr 2013 unter den Anwälten erhobenen Stimmungsbildes durchgeführt wurde, förderte deutliche Unterschiede im Verhalten der Versicherer zu Tage: Im Bereich des Schadensrechts können die eingeschalteten Rechtsanwälte vor allem außergerichtlich eine vollständige Schadensregulierung erreichen. Die Anwälte, die mit den vertraglichen Ansprüchen der Versicherungsnehmer gegen einen Versicherer befasst sind – besonders hervorzuheben ist hier die Berufsunfähigkeitsversicherung- machen überwiegend die Erfahrung, dass erst eine gerichtliche Entscheidung eine Regulierung herbeiführen kann. (…) Auch wenn die Versicherer gerne anführen, dass ein Großteil der Schadensregulierungen auch ohne Einschaltung von Rechtsanwälten zur Zufriedenheit der Geschädigten durchgeführt werde, muss bezweifelt werden, dass der Geschädigte tatsächlich alle ihm zustehenden Ansprüche erhalten hat.“

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage im Überblick:

70 Prozent meinen , dass sich das Regulierungsverhalten der Versicherer in den letzten fünf Jahren etwas oder sogar deutlich verschlechtert habe.

Auf die offen und ohne Vorgaben gestellte Frage, was sich beim Regulierungsverhalten der Versicherer konkret verschlechtert habe, nennen

  • 63 Prozent derjenigen, die eine Verschlechterung wahrnehmen, eine längere Bearbeitungszeit.
  • 17 Prozent meinen, dass die Versicherer absichtlich Verzögerungstaktiken einsetzen, z.B. durch immer neue Nachfragen oder die Forderung von Nachbesichtigungen.
  • 10 Prozent werfen den Versicherern vor, abzuwarten, ob der Geschädigte die Mittel zu einer Klage hat und häufig erst nach Klageeinreichung zu zahlen.
  • 55 Prozent der befragten Rechtsanwälte bemängeln unberechtigte Leistungskürzungen bzw. –zurückweisungen.
  • Und immerhin 9 Prozent der Anwälte werfen den Versicherern vor, die geltende Rechtsprechung teilweise bewusst zu ignorieren bzw. sich darüber hinwegzusetzen.

Die gesamten Umfrageergebnisse stehen hier zum Download zur Verfügung: DOWNLOAD.

 

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