5. Oktober 2010

Bereits am 19.07.2010 berichteten wir in diesem Blog über die aktuelle Diskussion um angeblichen und die Folge von tatsächlichem Abrechnungsbetrug (vgl. http://wp.me/paXhh-cl).

Nach der vergangenen Woche hat die Diskussion neuen Zündstoff erhalten. Die Staatsanwalt Berlin wirft den dortigen DRK-Kliniken vorsätzlichen Betrug vor. Der Schaden beläuft sich nach Schätzung der Staatsanwaltschaft auf rund 25 Millionen Euro. Zugleich erwartet die KV Berlin weitere Enthüllungen in anderen MVZ.

Die Statsanwaltschaft hat die gewonnenen Erkenntnisse zum Anlass genommen Hausdurchsuchungen in allen Einrichtungen der DRK-Kliniken, bei der DRK-Schwesternschaft und in vielen Privatwohnungen durchzuführen.Und da der Betrug von mehreren Ärzten gemeinschaftlich begangen worden sein soll, lautet der Vorwurf auch gleich auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug. Bereits im Juni diesen Jahres wurden die Kliniken erstmals durchsucht. Damals war Ursprung des Betrugsvorwurfs der Vorwurf, dass von Assistenzärzten erbrachte Leistungen mit Chef- und Oberarzthonoraren abgerechnet und entlohnt worden sein sollen. Die Hinweise darauf waren von einer früheren Ärztin gekommen.

Offenbar gehen die Vorwürfe nun jedoch noch ein ganzes Stück weiter. Der zuständige Oberstaatsanwalt lässt sich mit dem Satz zitieren: „Ich bin erstaunt, dass die Verantwortlichen eines großen Krankenhausträgers sich derart gezielt ein Extrabudget verschafft haben“.

Aber was ist Grundlage des Vorwurfs? Die verantwortlichen MVZ-Geschäftsführer sollen niedergelassene Ärzte, die ihre Praxis aufgeben wollten, dazu bewegt haben, ihre Vertragsarztsitze in ein MVZ zu verlegen und sich dort anstellen zu lassen. Offenbar erfolgte die Anstellung jedoch nur pro forma, ohne dass die angeblich angestellten Ärzte tatsächlich ihren Dienst angetreten haben. Anschließend sollen die MVZ über die Arztnummern der vermeintlich niedergelassenen Ärzte abgerechnet haben, während die Leistungen tatsächlich von oft dafür nicht qualifizierten Jungärzten erbracht wurden.

Sollten die Ermittler diesen Vorwurf tatsächlich beweisen knnen, hätte dies wohl neben den strafrechtlichen Folgen für die Verantwortlichen zur Konsequenz, dass die seit der Eröffnung des ersten MVZ ausgezahlten Honorare als Betrugsschaden zu werten sind.

Es ist damit zu rechnen, dass ähnlich Fälle in Berlin in Kürze offenbar werden, da die KV Berlin zumindest in einem weiteren Fall bereits Anzeige erstattet haben soll.

Die Berichterstattung über diesen Fall bringt natürlich wieder eine ganze Berufsgruppe in Misskredit. Der Rückschluss aus diesem Berliner Fall auf eine insgesamt korrupte Ärzteschaft wäre jedoch gänzlich falsch. Hierzu hatten wir bereits HIER ausführlich Stellung genommen.

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