18. März 2011

Heute hat der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes zugestimmt, nachdem er zuvor noch gefordert hatte, eine solche Gesetzesänderung lediglich für nicht verschreibungs- und apothekenpflichtige Tierarzneimittel zu zulassen.

Nun soll der Versandhandel sowohl für nicht verschreibungspflichtige als auch für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel aufgehoben werden.

Beschwichtigt wurden die Länder durch die Einschränkung,dass Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel bei ihren Tieren nur dann anwenden dürfen, soweit diese von einem Tierarzt abgegeben oder verschrieben worden sind, bei dem das Tier in Behandlung ist. Damit soll der unkontrollierten Selbstmedikation durch den Tierhalter entgegengewirkt werden.

Außerdem ist Voraussetzung, dass die Arzneimittel für Tiere bestimmt sind, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Diese Forderung hatte der Bundesrat damit begründet, dass das Tierarzneimittelrecht in der EU bislang noch nicht vollständig harmonisiert sei und sich dementsprechend eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung abzeichnen könnte.

Die Zustimmung hatte im Übrigen der zuständige Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfohlen, der Bundesrat ist gefolgt.

Daneben fasste der Bundesrat allerdings eine Entschließung. Darin hält er fest, dass die Bedenken gegen die Aufhebung des Verbotes bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln immer noch bestehen. Die Bundesregierung solle sich deutlich für eine EU- Harmonisierung diesbezüglich einsetzen.

Der Bundesrat hatte bereits letztes Jahr darauf hingewiesen, dass angesichts der steigenden Antibiotikaresistenzraten in Deutschland, sei im Sinne der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie (DART) zu bedenken, dass antibiotikaresistente Erreger auch bei nicht Lebensmittel liefernden Tieren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben können.

Fazit

Auch wenn die Gesetzesänderung seit heute nunmehr beschlossene Sache ist, wird die angesprochene Debatte um die Aufhebung des Verbots hinsichtlich verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel. kaum ein Ende gefunden haben. Hier steht die Gewährleistung der Gesundheit dem wirtschaftlichen Ehrgeiz der Versandapotheken gegenüber. Denn außer Frage steht, dass diese sich über das neue Geschäft freuen. Bis die Änderung in Kraft tritt, wird es jedoch noch eine Weile dauern, was lediglich die Vorfreude des Versandhandels wachsen lässt!

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