18. November 2015

Am 13. November 2015 debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen. Während die verschärfte Strafbarkeit der Bestechung von Ärzten und Apothekern allseits auf breite Zustimmung stößt, macht sich im Gesundheitswesen die Sorge breit, dass durch die Unschärfen des neuen Straftatbestandes auch notwendige Kooperationen zwischen den Leistungserbringern kriminalisiert werden könnten. Das Antikorruptionsgesetz ist auf dem Weg.

Der Verein für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft e.V. befasst sich nunmehr mit dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsvorhaben zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen. Am 24. November 2015 wird auf Einladung der Vorsitzenden des Vereins, Rechtsanwältin Katri Helena Lyck, an der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA-UAS) Oberstaatsanwalt Alexander Badle, Leiter der bundesweit ersten  Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die geplanten neuen Straftatbestände des Korruptionsrechts vorstellen und auf die möglichen Konsequenzen für die Gesundheitswirtschaft und die Situation in Hessen eingehen.

Der Verein für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft e.V. (VMVG) bietet mit seiner Vortragsreihe, die er bereits seit 2013 zusammen mit der FRA-UAS veranstaltet, eine Plattform für aktuelle Hintergrundgespräche mit namhaften Persönlichkeiten aus Wirtschaft,  Politik und Wissenschaft.

Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung auf der Internetseite des VMVG voraus.

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