26. Oktober 2017

Seit 16 Monaten ist das Antikorruptionsgesetz in Kraft – und eines lässt sich jetzt schon feststellen: Krankenhäuser sind im besonderen Fokus der Ermittler. Mehrere laufende Verfahren betreffen Konstellationen, in denen Krankenhäuser auf der einen oder anderen Seite betroffen sind. Die Motivation der Strafverfolger ist nachzuvollziehen: Ein Viertel aller Gesundheitsausgaben in Deutschland fließt an Krankenhäuser. Dieser Anteil erhöht sich mit Blick auf alle stationären Einrichtungen sogar auf ein Drittel. Dazu kommt, dass in Krankenhäusern durch die hier behandelten schweren Krankheiten besonders viel Kontakt mit Pharma- und Medizintechnikherstellern und –händlern besteht. Ermittler können somit schnell Ergebnisse vorweisen – ohne erst mühsam im ambulanten Sektor suchen zu müssen.

Problemfelder Antikorruption und Krankenhäuser

Für ein Krankenhäuser lauern zahlreiche Fallstricke mit erheblichen Strafbarkeitsrisiken:

  • Betrieb eines Krankenhaus-MVZ
  • Vermietung an niedergelassene, ggf. einweisende Ärzte in einem Ärztehaus
  • Veranstaltungssponsoring durch Pharma- und Medizinproduktehersteller
  • Fortbildungsveranstaltungen und –reisen für Ärzte und Krankenhausapotheker durch Pharma- und Medizinproduktehersteller
  • Honorararztverträge mit niedergelassenen Ärzten
  • Vermietung von Krankenhausräumlichkeiten an Leistungserbringer
  • Verträge mit externen Kooperationspartnern (z. B. Labore, Radiologie, Pathologie)
  • Bezug- und Verordnung von Pharma- und Medizinprodukten, Hilfs- und Heilmitteln
  • Interne Zuweisungen (z. B. von liquidationsberechtigten Chefärzten untereinander)

Ebook zum Korruption im Krankenhaus

Betroffen ist nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die beteiligten Krankenhausärzte und – apotheker sowie die Vertragspartner. Weithin nicht bekannt ist bei den Betroffenen, dass neben den Straftatbeständen der § 299a ff. StGB auch der § 299 StGB existiert. Damit steht auch Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe, wenn auf beiden Seiten keine Heilberufler, sondern Geschäftsführer oder Praxismanager handeln. Ein funktionierendes internes Compliancesystem ist von größter Bedeutung.

Nachdem Lyck+Pätzold. healthcare.recht bereits ein viel beachtetes E-Book für niedergelassene (Zahn)ärzte und Hersteller herausgegeben hat, wird sich ein neues E-Book, das in Kürze erscheint Informationen und Rat geben, wie man oben genannten Problemen rechtssicher begegnet.

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